Ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?

Zu diesem hoch aktuellem Thema findet am 14. Mai 2012 von 18-21h eine spannende Podiumsdiskussion auf der TU Wien statt. Die Veranstaltung wird von der Österreichischen Computer Gesellschaft gemeinsam mit dem Institut für Informatik der TU Wien organisiert und kann kostenlos besucht werden. Anmeldung und genaues Programm zur Veranstaltung sind in Kürze auf www.ocg.at zu finden.

Der hoch brisanten Frage, ob Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist oder nicht, stellen sich nach einer kurzen Themeneinführung von Christof Tschohl, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, unter anderem Edgar Weippl von Secure Business Austria  der Diskussion mit dem Publikum.

Vorratsdatenspeicherung – um was geht es dabei?

Nachgelesen auf Wikipedia versteht man “Unter einer Vorratsdatenspeicherung (VDS)  [...] die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten. In der rechtspolitischen Debatte bezieht sich der Begriff meist auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten. Diese betrifft die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.[...]“

Ausgelöst wurden die Diskussionen zu dem Thema durch eine EU-Richtlinie und die Verfolgung ihrer Einhaltung mit Androhungen von Klagen seitens der EU. Auch in Deutschland führte das Thema Vorratsdatenspeicherung zu heftigen Diskussionen und einem vor kurzem auf standard.at veröffentlichtem Artikel ist zu entnehmen, dass trotzalledem die Deutsche Regierung vorerst darauf verzichten will.

Wie sieht die Situation in Österreich aus?

In Österreich trat durch einen Beschluss im Nationalrat die Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft und löste damit zahlreiche Gegenbewegungen und Protestsaktionen aus.

Die offene Plattform Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (kurz AKVorrat) setzt sich gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich und Europa ein.  BürgerInneninitiativen für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze rufen zum Mitunterzeichnen auf und unterstützen auf Verfassungsklage.at eine Verfassungsklage, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser vorbereitet wird. Laut heutiger Info auf der Homepage haben sich bereits “6433 Personen der Klage angeschlossen”.

 Ein Betrag im Report (ORF) vom 22.2.2011 gibt weitere Einblicke:

Vortrag und Diskussion am 14.5.2012 werden also durchaus spannend und interessant sein und kontroversielle Standpunkte aufzeigen.

Dieser Beitrag wurde unter IT und Sicherheit, Redaktion, Themen, Veranstaltungen abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.