Goldenes Diplom der TU Wien für Veith Risak

Eine besondere Ehre wird OCG Vorstandsmitglied Veith Risak zuteil: am 14. Dezember 2012 wird ihm an der Technischen Universität Wien das Goldene Doktordiplom verliehen. Nominiert von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik wird Stud.Dekan Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Christoph Mecklenbräuker die Laudatio halten.

Veith Risak bei der Verleihung der OCG Ehrenmitgliedschaft

Veith Risak bei der Verleihung der OCG Ehrenmitgliedschaft

Herr Risak wurde 1936 in Wien geboren und schloß sein Studium an der damaligen Technischen Hochschule Wien 1962 mit der Dissertation Selbststabilisierende Systeme ab. Bis 1996 arbeitete er an bei Siemens PSE. Er hatte Lehraufträge an der TU und WU Wien, an der Comenius Universität in Bratislava und unterrichtet bis heute an der Universität Salzburg.

Er ist Mitglied in zahlreichen Organisationen (ACM, ÖIAV, ÖMG, ÖVE, ÖGIG, …) und engagiert sich seit Jahren sehr stark für die OCG:

1993 übernahm er die Präsidentschaft von Prof. Günther Haring. Es gelang ihm, die renommierten IFIP World Computer Conference 1998 nach Wien und Budapest zu bringen. 1996 war er wesentlich an der Gründung des OCG Zweigvereins Österreichische Gesellschaft für Informatikgeschichte (ÖGIG) beteiligt, dessen Präsident er bis heute ist. Nach wie vor hat Risak zahlreiche Funktionen in der OCG inne: er leitet das Komitee für Öffentlichkeitsarbeit, engagiert sich in den Jurys für den OCG Förderpreis und den Heinz Zemanek-Preis und ist im OCG Vorstand aktiv.

Für seinen unermüdlichen Einsatz hat ihm die OCG 2010 die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Zur aktuellen Auszeichnung durch die TU Wien gratuliert die OCG Herrn Univ.Doz. Dipl.-Ing. Dr.techn. Risak herzlich.

Über das Goldenen Diplom der TU Wien

Außergewöhnliche Absolventinnen und Absolventen werden 50 Jahre nach Abschluss des Studiums mit einem Goldenen Diplom ausgezeichnet. Das Goldene Diplom wird nur auf Antrag hoher universitärer Organe und nach Zustimmung des Senats vergeben, wenn “dies im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste, das hervorragende berufliche Wirken oder die enge Verbundenheit der Absolventin oder des Absolventen mit der Technischen Universität Wien gerechtfertigt ist“.

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