Handysignatur-/Bürgerkarten-Aktivierung in der OCG und Bürgerkarten für Auslandsösterreicher

Die OCG bietet seit einigen Jahren schon im OCG-Sekretariat (Wollzeile 1, 1010 Wien) neben der Aktivierung von A-Trust Signaturkarten auch die Aktivierung von e-cards und Handysignaturen als Bürgerkarte an. Falls Sie eine Bürgerkarte aktivieren wollen, vereinbaren sie einfach einen Termin; üblicher Weise ist die Aktivierung in wenigen Minuten erledigt (Ausweis unbedingt mitnehmen)!

Es ist seit einiger Zeit auch möglich, dass sich auch Personen ohne Wohnsitz in Österreich eine Bürgerkarte ausstellen lassen könne (z.B. eine Handysignatur). Da Voraussetzung für eine erfolgreiche Aktivierung/Ausstellung der Bürgerkarte der Abgleich des Namens und des Geburtsdatums gegen das Zentrale Melderegister ist, war das früher für Personen ohne österreichische Meldeadresse nicht möglich.

Das Ergänzungsregister natürliche Personen (ERnP), in das sich z.B. Auslandsösterreicher, Diplomaten oder ausländische Arbeitspendler eintragen lassen können bietet die Basis damit Personen ohne Wohnsitz in Österreich erfasst werden können. Sobald diese Eintragung erfolgt ist, ist die Aktivierung einer Bürgerkarte möglich und somit z.B. auch das Unterstützen von Volksbegehren oder auch die Teilnahme an anderen e-Government Verfahren, bei denen die Verwendung von Bürgerkarten schon unterstützt wird.

Nähere Informationen zu Signaturkarten, Bürgerkarten und Handysignatur finden Sie unter www.a-trust.at, www.buergerkarte.at bzw. www.handysignatur.at

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