Programm:
- 18:00 Uhr
Begrüßung
Mag. Reinhard Goebl, Präsident der OCG
- Einführung in die Thematik Vorratsdatenspeicherung/Rechtliche Fragen
Ing. Mag. Dr. Christof Tschohl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Human Rights & Business/Digital Rights, Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte (BIM)
- 18:15 Uhr
Paneldiskussion mit
Oberstaatsanwalt Mag. Peter Gildemeister, OStA Wien
Dr. Klaus M. Steinmaurer, Leiter Rechtsabteilung T-Mobile Austria
ao. Univ. Prof. Mag. DDr. Erich Schweighofer, OCG AK Rechtsinformatik, Uni Wien, WZRI
Priv.Doz. DI Mag. Dr. Edgar Weippl, SBA Research
Hier ein Videomitschnitt der Veranstaltung:
Prof. Futschek, der im Namen der OCG die Diskussion eröffnete und moderierte meint zur Veranstaltung:

Paneldiskussion Vorratsdatenspeicherung an der TU Wien
Staatsanwalt, Providervertreter, Rechtsinformatiker, Informatiker und Menschenrechtler bildeten ein spannendes Panel mit gegensätzlichen Standpunkten und Meinungen. Selten gibt es ein so starkes Publikumsinteresse an einem Thema wie bei dieser Veranstaltung. Nicht endend wollende Fragen und Statements aus dem Publikum. Von der Angemessenheit der Maßnahme über die Möglichkeiten für die Staatsanwaltschaft bis zur Umkehr der Beweislast. Aber auch Fragen nach den Kosten für die Provider, den Nutzen für die Gesellschaft, die rechtliche Regelung des Internets, die Begründung für die Aufzeichnung der eMail Verbindungen, uvm. Es zeigte sich wieder, dass es rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte großer Diskussions- und Aufklärungsbedarf besteht. Die einzige Chance zur Wahrung der Grundrechte bei unverhältnismäßig einschränkenden Gesetzen zu wirken, scheint im Widerstand der Zivilgesellschaft zu liegen.
Die Veranstaltung wurde vom Forum Privacy der OCG gemeinsam mit der Fakultät für Informatik der TU Wien organisiert. Mitveranstalter waren AK Vorrat, Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte, SBA Research und das WZRI.